Metall- und Elektroindustrie Der T-ZUG (A) und das T-Geld kommen!

Auszahlung von Tarifbestandteilen des Flächentarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie.

Arbeiter in einer Werkstatt an einer Bohrmaschine


Im Juli dürfen sich die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie über eine zusätzliche tarifliche Zahlung freuen: Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) sowie das Transformationsgeld (T-Geld) werden gemeinsam ausgezahlt.

Das T-ZUG A beträgt 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts. Hinzu kommt das Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts. Beide Leistungen sind wichtige tarifliche Erfolge der IG Metall und sorgen für ein spürbares Plus auf dem Konto.

T-ZUG-Wahloption: Geld oder Zeit

Beschäftigte, die

  • Kinder erziehen,
  • Angehörige pflegen oder
  • regelmäßig in Schichtarbeit tätig sind,

können sich für die sogenannte T-ZUG-Wahloption entscheiden. Statt des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG A) erhalten sie dann eine tarifliche Freistellungszeit von bis zu acht zusätzlichen freien Tagen pro Jahr.

Damit bietet der Tarifvertrag die Möglichkeit, finanzielle Leistungen gegen mehr freie Zeit einzutauschen – ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlichen Belastungen.

Frist beachten

Wer die tarifliche Freistellungszeit für das kommende Jahr nutzen möchte, muss diese bis spätestens 31. Oktober beantragen.

Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zur Beantragung der T-ZUG-Wahloption stehen eure Betriebsräte und die IG Metall gerne zur Verfügung.

Mehr Geld oder mehr Zeit: Der Tarifvertrag schafft Wahlmöglichkeiten und stärkt die Interessen der Beschäftigten.

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